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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich, Vertragssprache, Formvorschriften

(1) Die hier wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) finden ausschließlich gegenüber privaten Kunden (Verbrauchern) – (im Folgenden „Mieter/n“) – Anwendung. Für Zwecke dieser AGB ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

(2) Alle Angebote, Mietverträge und sonstigen Leistungen aufgrund und im Zusammenhang mit Buchungen des Mieters unterliegen diesen AGB. Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. eine Bestätigung durch die DTW Mobility GbR (Jörg Burkert & Antonio Burkert) in Textform maßgebend.

(4) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Campingfahrzeugen (im Folgenden „Fahrzeug/e“).

(5) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Mieters in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Textform (z.B. Brief, E‑Mail, Telefax) abzugeben.

§ 2 Anwendbares Recht, zwingende Verbraucherschutz-Vorschriften

(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts, wenn
(a) Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, oder
(b) Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

(2) Für den Fall, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei jedoch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben.

(3) Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Versicherung von Selbstfahrvermietfahrzeugen der R & V Versicherungs-AG.

§ 3 Anbieterkennzeichnung

Ihr Vertragspartner für Buchungen in Wolkenstein:

DTW Mobility GbR (Jörg Burkert & Antonio Burkert) 

(im Folgenden „ERZvans“)
 

Annaberger Str. 18a 

09429 Wolkenstein

 

Kontakt:
E‑Mail: info(at)dtw-mobility.de

§ 4 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung eines Fahrzeugs an den Mieter zu privaten Zwecken. Der Mieter gestaltet die bezweckte Fahrt und Unterkunft auf der Reise selbstständig und eigenverantwortlich. ERZvans schuldet keine Reiseleistungen oder Gesamtheit von Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a‑l BGB.

§ 5 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte und Leistungen (Miet-Fahrzeuge, Zubehör, Zusatzleistungen) im Online-Shop von ERZvans stellt kein rechtlich bindendes Angebot seitens ERZvans, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Mieter (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Durch Anklicken des „Senden“-Buttons im ersten Schritt des Buchungsprozesses geben Sie ein verbindliches Angebot zur Buchung der in der Buchungsübersicht angezeigten Leistungen ab. Durch anschließendes Betätigen des Buttons „Senden“ wird ein verbindliches Angebot abgegeben. Ein Vertrag zwischen dem Mieter und ERZvans kommt erst zustande, sobald wir die Buchung durch eine gesonderte E‑Mail annehmen und bestätigen. Bitte prüfen Sie regelmäßig den SPAM-Ordner Ihres E‑Mail-Postfachs.

(3) Zur Buchung eines Fahrzeugs von ERZvans gelangt der Mieter über die Schaltfläche „BUCHEN bzw. "Verfügbarkeit prüfen“ zu einer Eingabemaske, über welche der Mieter die erforderlichen Daten für ein Buchungsangebot ausfüllen kann. Nach der Bestätigung die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, erhält der Mieter die Möglichkeit durch Anklicken des „Senden“-Buttons ein verbindliches Angebot zur Buchung der ausgewählten Vertragsleistungen im Sinne von § 5 Abs. 2 dieser AGB gegenüber ERZvans abzugeben.

(4) Im Rahmen des Buchungsprozesses wird dem Mieter stets eine Gesamtübersicht über die vom Mieter ausgewählten Leistungen und die jeweils aktuellen Preise eingeblendet. Sie können jederzeit bis zum Abschluss des Buchungsvorgangs über die üblichen Browserfunktionen die ausgewählten Leistungen ändern oder ganz entfernen. Falls Sie den Buchungsprozess komplett abbrechen möchten, können Sie auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird durch abschließendes Anklicken des Bestätigungs-Buttons „Senden“ Ihre Erklärung verbindlich iSd § 5 Abs. 2 dieser AGB.

(5) Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und ERZvans bei Fahrzeugübergabe vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahmeprotokoll.

§ 6 Speicherung des Vertragstextes

ERZvans speichert den Vertragstext und sendet dem Mieter nach erfolgter Annahme durch den Mieter eine Buchungszusammenfassung mit den Buchungsdetails und diesen AGB per E‑Mail zu. Die vollständigen Vertragsbestimmungen können für eine Dauer von 5 Jahren ab Vertragsschluss bei ERZvans angefordert werden.

§ 7 Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

(1) Zur Durchführung und Abwicklung Ihrer Buchung benötigt ERZvans vom Mieter und sofern vorhanden zusätzlichen Fahrern des Mietfahrzeuges im Mietzeitraum die folgenden Daten:

- Vor- und Nachnamen

- E‑Mail-Adresse

-Telefonnummer

-Postanschrift

-Zahlungsinformationen

-Personalausweis

-Fahrerlaubnis

Insofern dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage.

(2) Die vom Mieter mitgeteilten Daten verwendet ERZvans ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses, etwa zur Kommunikation und zur Zustellung von Rechnungen an die vom Mieter angegebene Adresse. Bei der Bezahlung per Überweisung verwendet ERZvans auch Ihre Bankverbindungsdaten zur Zahlungsabwicklung.

(3) ERZvans speichert Ihre Daten nur im Rahmen der steuer- und handelsrechtlichen Pflichten.

(4) Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn: 

— Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben, 

— die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen der ERZvans erforderlich ist, sofern nicht Ihre Interessen, Grundrechte oder Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, 

— für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie — dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit dem Mieter erforderlich ist.

(5) Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung der ERZvans.

(6) Alle Fahrzeuge von ERZvans sind mit einer Technik ausgestattet, die für ERZvans die Position des Fahrzeugs bestimmbar macht. Sie willigen ein, dass ERZvans GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn Sie das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgeben, das Fahrzeug außerhalb des vertraglich vereinbarten Gebietes sowie in grenznahen Bereichen oder in Hafengebieten nutzen. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes der Fahrzeugflotte von ERZvans und der vertraglichen Rechte von ERZvans. Wir weisen darauf hin, dass ERZvans aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann.
(7) Die Fahrzeuge von ERZvans sind weitestgehend serienmäßig mit Informations- und Kommunikationssystemen wie z.B. Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen ausgerüstet. ERZvans verfolgt mit dem Angebot dieser Informations- und Kommunikationssysteme nicht den Zweck, personenbezogene Daten der Mieter und Fahrer zu erheben. Sie sind als Mieter bzw. Fahrer verpflichtet, vor Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit das Informations- und Kommunikationssystem des Fahrzeugs auf Werkseinstellung zurückzusetzen und damit alle gesammelten personenbezogenen Daten aus den Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen zu löschen. In jedem Fahrzeug der Flotte befindet sich die Fahrzeug-Bedienungsanleitung, die die Anleitung zum Zurücksetzen der Informations- und Kommunikationssysteme auf Werkseinstellung beinhaltet.

§ 8 Widerrufsrecht

Nach § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr.9 BGB besteht für die Vermietung von Kraftfahrzeugen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum auch bei Buchungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kein Widerrufsrecht.

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche von ERZvans angegebenen Preise verstehen sich brutto in Euro (€) inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine detaillierte Auflistung der Preise für die Zusatzleistungen von ERZvans sind der Preisliste von ERZvans zu entnehmen.

(2) Der Mietpreis richtet sich nach dem vereinbarten Mietzeitraum in Verbindung mit der Preisliste in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die ausgewiesenen Mietpreise schließen Kfz-Steuern, die Prämie für den Basis-Versicherungsschutz und Schmierstoffe für die Antriebsaggregate ein. Weitere nutzungsabhängige Kosten, insbesondere Kosten für Kraftstoff, Mautgebühren und Stellplatzgebühren, trägt der Mieter.

(3) Die maßgebliche Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs.

(4) Vorbehaltlich einer Zahlung per Überweisung (siehe § 9 Abs. 6 Nr. 1 dieser AGB) wird der Mietpreis unmittelbar fällig nach Erhalt der ausgestellten Rechnung. Auf der Rechnung ist zudem eine Zahlungsfrist ausgewiesen, innerhalb diesem Zeitraum muss die Überweisung vorgenommen werden. Vorbehaltlich einer Zahlung in Bar (siehe § 9 Abs. 6 Nr. 2 dieser AGB) wird der Mietpreis unmittelbar mit Abschluss des Mietvertrages vor Beginn des ersten Miettages fällig.

(5) Der Kunde hat vor Übergabe des Fahrzeugs eine Kaution in Höhe von 650,- € an ERZvans zu zahlen.

(6) Auf der Website und am Standort in Wolkenstein von ERZvans stehen dem Mieter grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

1. Überweisung

2. Bar

(7) Rückerstattungen bei verspäteter Abholung oder vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen nicht, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ERZvans durch eine anderweitige Vermietung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

(8) Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnung von ERZvans in elektronischer Form erstellt wird, er keine Papierrechnung erhält und ERZvans eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E‑Mail-Adresse übersendet. Der Mieter kann der Übersendung der Rechnung in dieser Form jederzeit widersprechen. Der Mieter hat in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in Papierform und das Porto hierfür zu tragen.

§ 10 Stornierung

(1) Der Mieter kann die Buchung – sofern das Startdatum der gebuchten Reise außerhalb der Hauptsaison (Hauptsaison = 15.06.-15.09.) liegt – bis 48 Stunden vor dem Beginn des Mietverhältnisses kostenfrei stornieren. Für Buchungen, bei denen das Startdatum in der Hauptsaison liegt, gilt für diese Regelung eine Frist von 14 Tagen vor dem Beginn des Mietverhältnisses.

In diesen Fällen werden sämtliche im Voraus an ERZvans geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Stornierung erstattet. 

(2) Bei einer Stornierung nach Verstreichen der in (1) genannten Fristen berechnet ERZvans eine Stornierungspauschale in Höhe von 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.

In diesem Falle wird ERZvans im Sinne des Mieters durch kurzfristige Neu-Vermietung des Fahrzeugs versuchen, den tatsächlich entstehenden Schaden niedriger als die in Absatz 2 genannten Stornierungsgebühren zu gestalten und einen durch die ganz oder teilweise Neu-Vermietung entstehenden Restbetrag gegenüber den Stornierungsgebühren zu erstatten. 
(3) Einen Anspruch hierauf hat der Mieter nicht, ihm bleibt es jedoch nachgelassen, nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden von ERZvans niedriger ist als die in den Absätzen 2 und 3 erhobene Stornierungsgebühr. In diesem Fall ist lediglich der tatsächlich entstandene Schaden von dem Mieter zu ersetzen und ein verbleibender Restbetrag wird erstattet.

§ 11 Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs

(1) Das Fahrzeug ist innerhalb des vereinbarten Zeitfensters am vereinbarten Übergabeort zu übernehmen und innerhalb des vereinbarten Zeitfensters am vereinbarten Rückgabeort mit allem Zubehör zurückzugeben, sofern kein Hol- und Bringservice seitens des Mieters gebucht worden ist.

(2) Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

(3) Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Soweit der Mieter das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgibt, werden die Kraftstoffkosten gegenüber dem Mieter unter Berücksichtigung des für ERZvans erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwandes mit einer Pauschale pro Liter Kraftstoff gemäß §23 gesondert berechnet. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass ERZvans nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.

(4) Die Fahrzeuge sind mit einem Vorrat an Gas ausgestattet (mind. 1 volle 11 KG Gasflasche), welcher im Mietpreis inklusive ist. Sollte der Mieter während der Reisedauer mehr Gas benötigen und Gaskartuschen, Gasflaschen und/oder Gasflaschenfüllungen kaufen, trägt er die Kosten hierfür in vollem Umfang selbst.

(5) Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt mit entleerten Toiletten- und Wasserbehältern. Das Fahrzeug ist entsprechend mit entleerten Wassertanks und zusätzlich ausgespültem Toilettenbehältern zurückzugeben.

(6) Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs, etwa nicht entleerten Toilettenbehältern, die eine Sonderreinigung erfordert, oder wenn das Fahrzeug mit Geruchsbeeinträchtigung, etwa in Folge eines Verstoßes gegen das generelle Rauchverbot, zurückgegeben wird, berechnet ERZvans eine Reinigungspauschale als pauschalierten Schadensersatz in Höhe des aus §23 ersichtlichen Betrags, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ERZvans nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

(7) Bei der Übergabe des Fahrzeugs an den/die Mieter werden ERZvans und der Mieter ein beiderseits zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll anfertigen, welches Bestandteil des Mietvertrages ist.

(8) Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt in der Regel, ohne dass ein Mitarbeiter von ERZvans anwesend ist. ERZvans stellt dem Mieter sämtliche Informationen zur Verfügung, die er benötigt, um die Rückgabe ohne Mitarbeiter von ERZvans durchzuführen. Der Mieter verpflichtet sich per Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll, die Vorgaben zur Rückgabe des Fahrzeugs zu erfüllen.
Sowohl bei der Rückgabe des Fahrzeugs in Anwesenheit eines Mitarbeiters von ERZvans als auch bei der Rückgabe ohne einen Mitarbeiter von ERZvans übernimmt der Mieter die Nachhaftung für nachweislich während seiner Mietzeit entstandene Schäden. Maßgeblich für die Meldung etwaiger Schäden durch ERZvans ist der Zeitpunkt der Reinigung des Fahrzeugs durch ERZvans, üblicherweise spätestens zwei Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses (in Ausnahmefällen bis zu sieben Tage). Die Grundlage für den Nachweis eines neuen Schadens ist das Übergabeprotokoll. Stellt ERZvans im Zuge der Reinigung einen Schaden fest, der gemäß Übergabeprotokoll bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht bestand, so haftet der Mieter für diesen Schaden.
Der Mieter verpflichtet sich außerdem, im Zuge der Rückgabe des Fahrzeugs Fotos von allen vier Seiten des Fahrzeugs (außen) aufzunehmen und diese auf Verlangen von ERZvans einzureichen, sofern dies aufgrund eines neu festgestellten Schadens notwendig wird.
Hat der Mieter den so genannten “Hol- und Bringservice” gebucht, so haftet er auch für jene Schäden, die ERZvans ihm anzeigt und für die er nicht per Foto den Nachweis erbringen kann, dass diese im Moment der Rückgabe des Fahrzeugs an ERZvans noch nicht bestanden haben.

(9) Im Fall der unverschuldeten verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter ist ERZvans berechtigt eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete verlangen. Im Fall der schuldhaften verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs ist ERZvans berechtigt, zudem pauschalierten Schadensersatz in Höhe des aus §23 ersichtlichen Betrags zu fordern, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ERZvans nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 12 Mindestalter und vorzulegende Dokumente

(1) Jeder Fahrer des angemieteten Fahrzeugs muss zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr in Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse III (Euroführerschein B) sein. Führerscheine müssen in jedem Fall im römischen Alphabet ausgestellt sein. Der Führerschein sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass des jeweiligen Fahrers sind bei der Abholung des Fahrzeugs im Original vorzulegen.

(2) Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, wird ERZvans vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 13 Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs

Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter selbst und von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Der Mieter hat sicherzustellen, dass zu jedem Zeitpunkt der jeweilige Fahrer benannt werden kann und dass der Fahrer zu jeder Zeit über eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen des Fahrzeugs verfügt.

§ 14 Nutzung des Fahrzeugs

(1) Das von ERZvans überlassene Fahrzeug darf ausschließlich im öffentlichen Straßenverkehr zu privaten Zwecken genutzt werden.

(2) Die folgenden Nutzungsarten sind ausdrücklich untersagt:
– Teilnahme an Motorsportveranstaltungen jeder Art
– Nutzung des Fahrzeugs für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings
– Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
– Nutzung des Fahrzeugs zur gewerblichen Personenbeförderung
– Weitervermietung des Fahrzeugs
– Nutzung des Fahrzeugs zur Begehung von Straftaten

(3) In den Fahrzeugen von ERZvans ist das Rauchen untersagt.

(4) Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch ERZvans in dem überlassenen Fahrzeug transportiert werden.

§ 15 Pflichten des Mieters während der Mietzeit

(1) Der Mieter ist verpflichtet, das überlassene Fahrzeug schonend und fachgerecht unter Beachtung der Maße des Fahrzeugs, der Vorgaben der Betriebsanleitung des Herstellers, insbesondere im Hinblick auf den zu verwendenden Kraftstoff, und der gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln.

(2) Der Mieter ist verpflichtet Schmierstoffe, Wasserstand und Reifendruck während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls nach Wartungsvorgabe des Herstellers aufzufüllen. Ferner ist der Mieter verpflichtet, erforderliche Wartungsarbeiten und Kleinreparaturen (jeweils bis 150,- €) unverzüglich in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Bei größeren Reparaturen ist der Mieter verpflichtet, vor Erteilung des Reparaturauftrages eine Zustimmung von ERZvans einzuholen. Erforderliche Kosten für Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten, die nicht auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen sind, werden dem Mieter von ERZvans gegen Kostennachweis erstattet.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, das Rauchverbot während der gesamten Mietzeit einzuhalten.

(4) Der Mieter ist verpflichtet, eine Änderung seiner zur Vertragsdurchführung erforderlichen persönlichen Daten (etwa Name, Anschrift, Bankverbindung) unverzüglich gegenüber ERZvans anzuzeigen.

(5) Der Mieter ist verpflichtet, das überlassene Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und vor der unbefugten Wegnahme durch Dritte zu schützen.

§ 16 Versicherungsschutz

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Versicherung von Selbstfahrvermietfahrzeugen der R & V Versicherungs-AG.

§ 17 Verhalten bei Diebstahl, Unfall oder sonstiger Beschädigung

(1) Jeder Diebstahl, Unfall oder sonstige Beschädigung ist unverzüglich (spätestens innerhalb von 48 Stunden) nach Eintritt des Schadenfalles telefonisch gegenüber ERZvans zu melden.

(2) Bei jedem Unfall, auch bei einem Unfall ohne die Beteiligung Dritter, ist unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen, um den Hergang des Unfalls, Namen und Anschriften der Beteiligten, etwaige Zeugen des Unfalls, Versicherungsdaten der Beteiligten und Halter, Verletzungen von Unfallteilnehmern sowie entstandene Sachschäden polizeilich dokumentieren zu lassen. Der Mieter hat darauf hinzuwirken, dass ihm eine Abschrift der polizeilichen Dokumentation erteilt wird. Dem Mieter ist es untersagt, sich vor Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme vom Unfallort zu entfernen.

(3) Dem Mieter ist es untersagt, gegnerische Ansprüche anzuerkennen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen (etwa vorbehaltlose Zahlungen) vorzunehmen.

(4) Der Mieter ist verpflichtet, unverzüglich den von ERZvans bereitgestellten bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Vordruck des Europäischen Unfallberichts (inkl. einer Skizze zum Unfallhergang) zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und eine Abschrift hiervon innerhalb von 5 Werktagen an ERZvans zu übermitteln.

§ 18 Fahrten ins Ausland

(1) Der Mieter ist berechtigt, das Fahrzeug innerhalb der geographischen Grenzen Europas einzusetzen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt in das Ausland über abweichende gesetzliche Regelungen zur Nutzung von Fahrzeugen zu informieren. Bei Schadenfällen im Ausland ist der Mieter verpflichtet, die notwendigen Kosten der Schadenabwicklung zu verauslagen. Soweit es sich dabei um Kosten handelt, die von ERZvans zu tragen sind, werden dem Mieter diese gegen Kostennachweis erstattet.

 

§19 Mautgebühren & Umweltzonen

Alle anfallenden Maut- und Registrierungsgebühren trägt der Mieter. Der Mieter ist dazu verpflichtet, sich vor Einreise über eventuelle Mautgebühren und Umweltzonen des jeweiligen Reiselandes zu informieren und sich wenn nötig vorab entsprechend zu registrieren. 

Für Reisen nach Schweden und/oder Norwegen ist der Mieter verpflichtet, sich vor Einreise bei www.epass24.com zu registrieren, damit die anfallenden Mautgebühren direkt mit dem Mieter abgerechnet werden. Das Kennzeichen muss nachträglich, nachdem der Mieter das Fahrzeug vom Vermieter übernommen hat, hinzugefügt werden. Nach Verlassen des Landes bzw. spätestens vor Rückgabe des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet sich bzw. das Fahrzeug wieder abzumelden. Wird die Abmeldung durch den Mieter versäumt, behält sich der Vermieter vor, eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20€ zu erheben. 

Wenn bei Reisen nach Portugal Strecken mit befahren werden, auf denen die Maut elektronisch erhoben wird, ist der Mieter verpflichtet sich vorab auf www.portugaltolls.com zu registrieren oder eine TollCard zu erwerben. 

Bei Reisen nach Frankreich ist der Mieter verpflichtet, die offiziellen Umweltzonen nur zu befahren, wenn er vorab eigenständig und auf eigene Kosten auf https://www.certificat-air.gouv.fr/ eine Umweltplakette für das Fahrzeug beantragt hat. Die zur Registrierung notwendigen Fahrzeugdaten erhält der Mieter auf Anfrage vom Vermieter. 

Bei Nichteinhaltung werden dem Mieter alle über den Vermieter abgerechneten Gebühren zzgl. Mwst. und einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20€ berechnet. 

§ 20 Kündigung

(1) Während der vereinbarten Laufzeit des Mietvertrages ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein ERZvans zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen die in § 14 Abs. 2 dieser AGB aufgeführten Pflichten vor. Ersatzansprüche des Mieters sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ERZvans auf Grund der Verletzung der Pflichten aus § 14 Abs. 2 dieser AGB durch den Mieter entsteht, bleibt unberührt.

(3) Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch ERZvans ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an dem vereinbarten Rückgabeort an ERZvans herauszugeben.

§ 21 Haftung des Mieters

(1) Soweit im Folgenden nichts Abweichendes vereinbart ist, haftet der Mieter und/oder der Fahrer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

(2) Der Mieter sowie die in den Schutzbereich der versicherungsvertraglichen Haftungsbefreiung einbezogenen Fahrer haften bei Beschädigung des Fahrzeugs in Folge von Unfällen (d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis) während der vereinbarten Mietzeit bis zu dem Betrag des vereinbarten Selbstbehalts.
1. Die Beschränkung der Haftung bis zu dem Betrag des vereinbarten Selbstbehalts entfällt, sofern der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit oder Unfallflucht entstanden ist. Ungeachtet der vereinbarten Haftungsbeschränkung nimmt ERZvans den Mieter im Falle der grob fahrlässigen Schadensherbeiführung durch den Mieter entsprechend einem in der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch, wobei sich das Maß der Haftung in Fällen grober Fahrlässigkeit analog § 81 Abs. 2 VVG bestimmt.

2. Die Beschränkung der Haftung bis zu dem Betrag des vereinbarten Selbstbehalts entfällt ferner, im Fall der vorsätzlichen Verletzung einer den Mieter oder Fahrer treffenden Obliegenheit, insbesondere gemäß § 17 dieser AGB. Im Fall grober Fahrlässigkeit im Hinblick auf die Obliegenheitsverletzung, ist ERZvans berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wobei sich das Maß der Haftung in Fällen grober Fahrlässigkeit analog § 81 Abs. 2 VVG bestimmt. Die vorstehenden beiden Sätze finden keine Anwendung, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Haftungsfreistellungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsfreistellungspflicht von ERZvans ursächlich ist und die Obliegenheit nicht arglistig verletzt wurde.
3. Brems‑, Betriebs‑, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. In diesen Fällen haftet der Mieter in vollem Umfang selbst.
4. Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden am Fahrzeug, die bei der Benutzung von Fähren oder Autozügen entstanden sind. Sämtliche Kosten für Schäden, die auf dem jeweiligen Verkehrsmittel entstanden sind, sind durch den Mieter zu tragen.
5. Die Beschränkung der Haftung bis zu dem Betrag des vereinbarten Selbstbehalts gilt nicht für sämtliche Teile des Campingausbaus (z.B. Möbel, Küchengeräte, Lampen etc.) der Fahrzeuge, sowie Zubehör, welches nicht zur Grundausstattung des Fahrzeugs gehört, insbesondere Markisen, Aufstelldächer, Dachzelte, etc. Von der Haftungsbeschränkung sind weiterhin insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung (Wassertank oder Dieselkraftstofftank), unsachgemäßen Gebrauch (wie z.B. das Befahren unbefestigter Straßen) oder durch das Ladegut entstanden sind.

(3) Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen.

(4) Der Mieter stellt ERZvans von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen auf Grund von Verstößen gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen gegenüber ERZvans geltend machen.

(5) Der Mieter stellt ERZvans von sämtlichen Mautgebühren, die er, der Fahrer oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen, frei.

(6) Als Ausgleich für den Arbeitsaufwand, der ERZvans für die Bearbeitung von während der Mietzeit vom Mieter verursachten Schäden sowie begangenen Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstiger Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen, entsteht, behält sich ERZvans vor die aus §23 ersichtlichen Beträge als pauschalierten Schadensersatz zu berechnen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ERZvans nur ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

§ 22 Haftung von ERZvans

(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und ‑beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Mietgegenstandes gem. § 536a Abs. 1, 1. Fall BGB ist ausgeschlossen.

(2) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Website von ERZvans

(3) Sämtliche Haftungsausschlüsse und ‑beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Vertreter von ERZvans.

§ 23 Bearbeitungsgebühren für schuldhafte Pflichtverletzungen:

·       Nachfüllung des Kraftstofftanks: Einmalig 30€ + Kraftstoff

·       Abrechnung von Mautgebühren: 20€

·       Bearbeitung von Strafzetteln oder sonstiger Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen: Abrechnung nach Aufwand: (60€/Std.)

·       Wiederbeschaffung des Fahrzeugscheines bei Verlust: Einmalig 100€

·       Wiederbeschaffung des Funkschlüssels bei Verlust: Einmalig 300€

·       Entleerung der Toilette: Einmalig 50€

·       Reinigung bei übermäßiger Verschmutzung (z.B. Verschmutzung der Polster): Abrechnung nach Aufwand (60€/Std.)

·       Beseitigung von Geruchsbeeinträchtigung (insb. aufgrund von Nichtbeachtung des Rauchverbotes): Einmalig 300€

·       Verspätete Rückgabe: 25€ je angefangener Std.

·       Konventionalstrafe bei Nichteinhaltung der in den AGB unter §17 aufgeführten Pflichten des Mieters im Falle eines Unfalls: 500€

 

§ 24 Schlussbestimmungen, Hinweis zur Online-Streitbeilegung (ODR)

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, in Textform gefasst werden.

(2) Soweit Sie bei Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch ERZvans aus Deutschland verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz  der ERZvans in Wolkenstein.

(3) Wir weisen Sie darauf hin, dass neben dem ordentlichen Rechtsweg grundsätzlich auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 besteht. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und auf der von der Europäischen Kommission bereitgestellten Onlinestreitbeilegungsplattform (ODR) unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Die E‑Mail-Adresse der ERZvans lautet: info@dtw-mobility.de. Wir weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet und nicht dazu bereit sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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